Life Sciences
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Direkte und unkomplizierte Begleitung in einem immer komplexer werdenden rechtlichen Umfeld
BMH AVOCATS berät internationale Akteure im Bereich Life Science.
Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten die in Frankreich geltenden Gesetze einhalten (Inverkehrbringungsgenehmigung, Transparenzregeln, für die Verkaufsförderung geltende Vorschriften) und begleiten Sie in Vertragsverhandlungen bis zu deren erfolgreichme Abschluss.
Auf nationaler Ebene bietet BMHAVOCATS juristische Weiterbildungskurse für Sachkundige Person („Pharmacien responsable“) und vertritt freiberufliche Ärzte, die in Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
BMH AVOCATS vertritt Hersteller von Pflanzenschutzmitteln im Falle der Geltendmachung ihrer Produkthaftung.
Schließlich verfügt BMH AVOCATS über eine anerkannte Kompetenz im Hinblick auf die Begleitung von Dialysezentren und freiberuflichen Ärzten bei der Aushandlung ihrer Anstellungsverträge und bei ihrem Ausscheiden.
Unsere Expertise umfasst
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Die Gewährleistung
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Die Ausarbeitung von Verträgen
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Die Beratung
von Verträgen
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Die Beratung
im Hinblick auf Verbraucherinformationen, Vertriebs- und Wettbewerbsregeln
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Die Beratung
auf die Verkaufsförderung quasi-pharmazeutischer Produkte mit vermeintlich gesundheitsfördernder Wirkung
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Die Schlichtung von Streitigkeiten,
wobei der Verhandlung und Mediation Vorrang eingeräumt wird
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Die Übernahme von Schiedsrichtermandaten
(Ad-hoc Schiedsgerichtsbarkeit)
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Die Begleitung
in Verfahren vor Disziplinar-, Zivil- und Handelsgerichten
Handlungsfeld
- Pharmazeutische und Pflanzenschutzmittelindustrie
- Herstellung medizintechnischer Produkte
- Gesundheitseinrichtungen
Beispiele für Aufträge
Frankreich: Informationen, die Verbrauchern bei einem kannabishaltigen Medikament gegeben werden müssen
Frankreich: Begleitung bei der Abtretung einer Inverkehrsbringungsgenehmigung für ein pflanzliches Produkt
Neuseeland/Italien: Anpassung der Vertragsdokumenteeines neuseeländischen Herstellers medizintechnischer Produkte und eines italienischen
Internationales: Schiedsverfahren bezüglich der Entwicklung eines Generikaherstellers
Frankreich: Vertretungeines Pflanzenschutzmittelherstellers im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Sachverständigengutachten und in der Hauptsache im Bereich der Produkthaftung
Frankreich: Ausarbeitung eines Liefervertragsfür einen Hersteller von pharmazeutischen Produkten
Auszeichnungen

