[GESELLSCHAFTSRECHT] Vertraulichkeit der privaten Anschriften von Führungskräften

Max Molinari, Associate

Max Molinari, LL.M., unser Associate für Gesellschaftsrecht, erläutert das Dekret Nr. 2025-840 vom 22. August 2025 zum Schutz von Informationen über den Wohnsitz von Führungskräften.

Dieses Dekret ermöglicht es Führungskräften nun, zu beantragen, dass ihre Privatadresse nicht mehr im Kbis-Auszug sowie in der öffentlich bekannt gemachten Ernennungsurkunde aufgeführt wird.

Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen, die von Entführungen oder Entführungsversuchen gegen führende Persönlichkeiten geprägt waren.

Damit wird einem klaren Erfordernis Rechnung getragen: dem Schutz von Führungskräften und deren Familien mehr Gewicht zu verleihen.