Bei Geschäften über die eigenen Landesgrenzen beachten viele nicht, dass sowohl deutsche Vorschriften wie auch die Regelungen des Entsendelandes zu beachten sind. Diese wurden 2015 in Frankreich verschärft und die Unternehmen sehen sich immer mehr mit neuen Vorschriften konfrontiert: Informationen über Mitarbeiter sollen übermittelt, ein lokaler Vertreter benannt und datenintensive Unterlagen eingereicht oder vorgehalten werden. Auch müssen vorab spezifische Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das deutsche Sozialversicherungssystem Anwendung finden kann.
Wer hier Fehler macht, muss mit empfindlichen Strafen, Bußgeldern und Nachzahlungen von in Frankreich zu zahlenden Sozialabgaben rechnen. Besonders betroffen sind die Bau- und Industriebranche, kontrolliert wird jedoch mittlerweile in allen Wirtschaftszweigen, weshalb selbst kurzfristige Einsätze in Frankreich sorgfältig vorbereitet werden müssen.
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Das XTRASEMINAR Kurzfristiger Einsatz und Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich am 13.12.2018 in Düsseldorf von 12.00 – ca. 17.00 Uhr informiert Geschäftsführer, Personalleiter sowie HR-Fach- und Führungskräfte ausführlich zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für die kurz- und langfristige Entsendung von Mitarbeitern.
Herr Dr. Aymeric Le Goff wird sich insbesondere zum Thema: Vorschriften vor und während dem Auslandseinsatz – Verantwortung von Auftraggebern und Bauherren gemäß französischem Recht:
- Anmeldung der Entsendung an die Arbeitsinspektion
- Das Anmeldeverfahren „SIPSI“
- Rechtssicherer Umgang und Vermeidung von Strafen
- Dokumentationspflichten – nötige Unterlagen für Kontrollen
- Pflichten bei der Bestellung eines Vertreters in Frankreich
- Gesteigerte Verantwortung der Bauherren und Auftraggeber
Die Seminargebühr beträgt 260 € pro Person inkl. Tagungsunterlagen/-verpflegung (Anmeldeschluss: 22.11.2018)
Quelle: Das gemeinnützige Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V. (BWNRW)