
Im Rahmen eines Falles der Einkommensteuerpflicht auf Leibrenten, die als Entschädigung für Körperschäden gezahlt werden, hat Christophe Jolk eine prioritäre Verfassungsfrage gestellt, bezüglich der verfassungsrechtlichen Konformität von Artikel 81 Absatz 9 bis des französischen Steuergesetzbuches.
Der Verfassungsrat hat in seinem Beschluss Nr. 2018-747 QPC vom 23. November 2018 die Worte „aufgrund eines Gerichtsurteils“ in Artikel 81 Absatz 9 bis des französischen Steuergesetzbuches für verfassungswidrig erklärt.
Quelle Verfassungsrat (Beschluss Nr. 2018-747 QPC): Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Oder laden Sie den Kommentar des Verfassungsrates hier unten herunter (auf Französisch):