Kurzfristige Entsendung und Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich, Dezember 2018

Bei Geschäften über die eigenen Landesgrenzen hinweg beachten viele nicht, dass sowohl deutsche Vorschriften als auch die Regelungen des Entsendelandes einzuhalten sind. Diese wurden 2015 in Frankreich verschärft, und die Unternehmen sehen sich zunehmend mit neuen Vorschriften konfrontiert: Es müssen Informationen über Mitarbeiter übermittelt, ein lokaler Vertreter benannt und umfangreiche Unterlagen eingereicht oder bereitgehalten werden. Zudem müssen im Vorfeld spezifische Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das deutsche Sozialversicherungssystem Anwendung finden kann.

Wer hier Fehler begeht, muss mit erheblichen Strafen, Bußgeldern und Nachzahlungen von in Frankreich fälligen Sozialabgaben rechnen. Besonders betroffen sind die Bau- und Industriebranche; Kontrollen finden jedoch mittlerweile in allen Wirtschaftszweigen statt, weshalb selbst kurzfristige Einsätze in Frankreich sorgfältig vorbereitet werden müssen.

  • Das XTRASEMINAR „Kurzfristiger Einsatz und Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich“ am 13.12.2018 in Düsseldorf von 12.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr informiert Geschäftsführer, Personalleiter sowie HR-Fach- und Führungskräfte ausführlich über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für die kurz- und langfristige Entsendung von Mitarbeitern.

    Herr Dr. Aymeric Le Goff wird insbesondere zum Thema „Vorschriften vor und während des Auslandseinsatzes – Verantwortung von Auftraggebern und Bauherren nach französischem Recht“ referieren:

    Die Seminargebühr beträgt 260 € pro Person, einschließlich Tagungsunterlagen und Verpflegung (Anmeldeschluss: 22.11.2018)

    Quelle: Das gemeinnützige Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V. (BWNRW)

    • Anmeldung der Entsendung bei der Arbeitsaufsichtsbehörde
    • Das Anmeldeverfahren „SIPSI“
    • Rechtssicherer Umgang und Vermeidung von Strafen
    • Dokumentationspflichten – erforderliche Unterlagen für Kontrollen
    • Pflichten bei der Bestellung eines Vertreters in Frankreich
    • Erhöhte Verantwortung der Bauherren und Auftraggeber