Fortbildung – 1 Tag zum Aufbau des Sozial -und Wirtschaftsrates „CSE“
Der Sozial – und Wirtschaftsrat ist das einzige gewählte Organ der Personalvertretung, das bis spätestens 31. Dezember 2019 eingerichtet werden muß.
Um einen qualitativ hochwertigen sozialen Dialog zu gewährleisten, ist es wichtig, die für Organisation und Funktionsweise geltenden Regeln zu beherrschen.
Das Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, ein maßgeschneidertes Organ einzurichten, und zwar entweder durch eine mit den Gewerkschaftsvertretern ausgehandelte Vereinbarung, oder mittels eines mit den Mitgliedern des Sozial- und Wirtschaftsrates geschlossenen Übereinkommens und/oder durch die interne Satzung.
Im Laufe der Überprüfung der Regeln zu Organisation und Ablauf des Sozial- und Wirtschaftsrates werden wir zusammen den Rahmen der Vereinbarungen und der internen Satzung entwerfen, die Sie weiterentwickeln können, um ein Organ “à la carte” aufzustellen.