[ARBEITSRECHT] Das lokale Arbeitsrecht im Elsass und in der Moselle

Barbara Holl, Rechtsanwältin

Barbara HOLL, unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht, gibt einen Überblick über die lokalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Elsass und im Departement Moselle.

Das lokale Recht ist ein Recht, dessen Geltungsbereich territorial auf die Departements Haut-Rhin (68), Bas-Rhin (67) und Moselle (57) beschränkt ist. Es regelt zahlreiche Bereiche des rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens, aber auch des religiösen Lebens.

So weist das lokale Recht im Sozialrecht Besonderheiten auf, die es von den allgemeinen Bestimmungen unterscheiden, wie beispielsweise die Fortzahlung des Gehalts bei Abwesenheit (ohne Wartezeit) für einen „relativ unbedeutenden Zeitraum“.

Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die gewöhnlich in einem dieser Departements tätig sind, und zwar unabhängig davon, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet, bei dem sie beschäftigt sind.