Bezahlter Urlaub während einer Krankheit: Neue Regelungen gemäß dem Gesetz vom 23. April 2024
Das am 24. April dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz Nr. 2024-364 passt sich der europäischen Gesetzgebung an und sieht nun vor, dass Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub während ihrer Abwesenheit Anspruch auf bezahlten Urlaub erwerben, unabhängig vom Grund der Erkrankung (beruflich bedingt oder nicht). Arbeitnehmer, die sich aufgrund einer berufsbedingten Erkrankung im Krankenstand befinden, erwerben Anspruch auf bezahlten Urlaub, selbst wenn ihre Abwesenheit länger als 12 Monate dauert.
Unser Social-Team (Dr. Aymeric Le Goff , Barbara Holl, Almut Weise und Leonie Fritz) haben in einer kurzen Übersicht die Modalitäten für den Erwerb von bezahltem Urlaub sowie die sich daraus für den Arbeitgeber ergebenden Verpflichtungen gemäß diesen neuen Vorschriften zusammengefasst.
