Deutsches Wirtschaftsrecht

Wir sind Experten für: Deutsches Wirtschaftsrecht

Eine optimale Beratung im deutschen Wirtschaftsrecht setzt voraus, dass wir Ihre Sprache sprechen und Ihre Kultur kennen

Sie planen oder verfolgen ein Projekt oder eine Tätigkeit in Deutschland? Die Mitglieder von BMH AVOCATS verfügen alle über eine Ausbildung im deutschen und im französischen Recht. Die meisten von ihnen sind sowohl als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Deutschland als auch als Avocat bei der Rechtsanwaltskammer Paris zugelassen.

BMH AVOCATS begleitet ihre Mandanten bei ihren Projekten in Deutschland. Von Paris aus bieten wir unseren Mandanten eine einzige Anlaufstelle, welche die kulturellen Besonderheiten berücksichtigt und alle Fragen zum deutschen Wirtschaftsrecht beantwortet. Falls erforderlich, schalten wir unabhängige Partnerkanzleien in Deutschland ein, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten.

Über unser Engagement bei den deutsch-französischen Beziehungen im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit hinaus sind wir auch sehr im deutsch-französischen Verbandsleben aktiv (DAV Frankreich, ACE, Rechtsausschuss der Deutsch-französischen Handelskammer, Deutsch-französischer Wirtschaftsclub) und halten dort regelmäßig Vorträge. Im Übrigen engagieren wir uns im Rahmen der zwischen den Universitäten Paris I und Köln angebotenen deutsch-französischen Doppelausbildung, bei der einer der Verantwortlichen Of Counsel von BMH AVOCATS ist.

Unsere Expertise umfasst die Betreuung unserer Kunden in folgenden Bereichen:

  • Ihrer Niederlassung in Deutschland:

    Unternehmensgründung, administrative Schritte, Begleitung im Gesellschaftsrecht

  • Ihre Geschäftsbeziehungen:

    Vertragsverhandlungen aller Art, Verteidigung Ihrer Interessen vor Schiedsgerichten, staatlichen Gerichten und im weiteren Sinne im Handelsrecht

  • Ihre Investitionsvorhaben:

    Unternehmenserwerb, -veräußerung und -umstrukturierung, Joint Ventures, Beratung über die gesetzlichen Vorschriften, Begleitung bei den Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, Projektfinanzierung, Umstrukturierungen von Tochtergesellschaften in Deutschland

  • Ihre Immobilieninvestitionen:

    Erwerb und Veräußerung von Immobilien oder Objektgesellschaften

Handlungsfeld

Beispiele für Aufträge

M&A :

  • Beratung eines großen börsennotierten französischen Konzerns sowie einiger seiner Tochtergesellschaften (USA, Indien und Asien) im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen in Deutschland
  • Beratung und Vertretung eines französischen Finanzinvestors bei einem Rechtsstreit infolge einer abgebrochenen Investition.
  • Beratung französischer Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erwerbs eines deutschen Unternehmens, Verhandlung der deutschen Sicherheiten

Immobilien

  • Beratung börsennotierter französischer Unternehmen im Rahmen der Umsetzung und Veräußerung französischer Joint Ventures für den Bau von Einkaufszentren in Deutschland
  • Beratung börsennotierter französischer Unternehmen im Rahmen des Verkaufs von Immobilien/Objektgesellschaften in Berlin

Handel und Gewerbe

  • Beratung eines französischen Herstellers bei Fragen zum deutschen Recht im Rahmen eines Rechtsstreits in Frankreich

Schiedsgerichtsbarkeit

  • Mit-Schiedsrichter in einem CCI-Schiedsverfahren zwischen einem deutschen und einem französischen Konzern über den Bau mehrerer Elektrizitätskraftwerke auf La Réunion und den französischen Antillen