Großbauprojekte erfordern enorme menschliche, finanzielle und materielle Ressourcen. Kleine und mittelständische Bauunternehmen stellt dies nicht selten vor Probleme.
Das französische Recht bietet Unternehmen im Bauwesen daher die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum zusammenzuschließen. Man spricht von einem „groupement momentané d’entreprises“ oder GME (ähnlich der deutschen ARGE).
Wann kann ein solcher Zusammenschluss nützlich sein? Welche Formen von GMEs bestehen? Und was gilt es zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantwortet das neueste Factsheet aus unserer Reihe „Legal toolbox“.