Die zunehmende internationale Beschäftigung ist ein sensibles wirtschaftliches und soziales Thema für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Obwohl die Europäische Union echte Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen bietet, werden sie durch Unwägbarkeiten des politischen und wirtschaftlichen Kontextes wie den Brexit oder den deutsch-französischen Vertrag geschwächt. Darüber hinaus ist, sobald eine grenzüberschreitende Versetzung von Arbeitnehmern durch Unternehmen eingeleitet wird, unabhängig von der Art – sei es unternehmensinterne Wechsel, vorrübergehende Versetzung oder Entsendung – die Einhaltung spezifischer Formalitäten gemäß der geltenden Gesetzgebung und Migrationspolitik erforderlich.
DIE VORRAUSSETZUNGEN
- in einer Vorüberlegung die jeweils passende Entsendepraktik, die den gemeinsamen Interessen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gerecht wird, finden und optimieren und daraufhin die Organisation der jeweiligen Voraussetzung des Weggangs des Arbeitnehmers einleiten.
- während des Einsatzes die Mitarbeiter bei den verschiedenen administrativen, rechtlichen und sozialen Leistungsverfahren (medizinische Versorgung, steuerliche Aspekte, Urlaubsmanagement) unterstützen und bei einem Vorfall im Ausland ein schnelles Eingreifen ermöglichen (Arbeitnehmersicherheit).
- nach der Rückkehr aus dem Arbeitsverhältnis den Mitarbeiter wieder in seine ursprüngliche Struktur integrieren und strategisch neu zu positionieren oder bei eventuellen Streitigkeiten die richtigen Reaktionen zeigen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ist die Entsendung teurer als andere grenzüberschreitende Mobilitätsprogramme? >> NEIN
Unterliegt der Arbeitnehmer während seiner Entsendung dem Sozialversicherungssystem seines Gastlandes? >> NEIN
Kann ein nach Frankreich entsandter Arbeitnehmer die Bestimmungen über Arbeitszeit und Entgelt in seinem Herkunftsland beibehalten? >> NEIN
Kann die Entsendung der Arbeitnehmer Auswirkungen auf Renten- und Arbeitslosengeldansprüche nach der Rückkehr haben? >> JA