[ARBEITSRECHT] Geltung des persönlichen Weiterbildungskontos ab dem 1. Januar 2015

Mit dem Gesetz zur beruflichen Bildung, Beschäftigung und zum kollektiven Arbeitsrecht vom 5. März 2014 wurde das berufliche Weiterbildungsrecht grundlegend reformiert. Ab dem 1. Januar 2015 werden die Anrechte des Mitarbeiters auf berufliche Weiterbildung nicht mehr in Form des individuellen Weiterbildungsrechts (sog. DIF) ausgedrückt, sondern auf einem bei den französischen Agenturen für die Verwaltung der…