[ARBEITSRECHT] Das Gesetz Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 oder die Erweiterung der Pflichten des Auftraggebers

Das Gesetz Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 weitet die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers, sei es in seiner Eigenschaft als Besteller, Generalunternehmer oder Bauherr, bei Verletzungen zwingender arbeitsvertraglicher Verpflichtungen durch seinen Auftragnehmer, Subunternehmer oder jeden sonstigen Vertragspartner erheblich aus. Dadurch soll insbesondere dem Lohndumping im Rahmen der innereuropäischen Entsendung und der Unterbeauftragung entgegengewirkt werden. Zudem soll…