[UMSTRUKTURIERUNGEN] Entwicklungen zur Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitnehmern im Falle eines Unternehmensverkaufs

In Anwendung des französischen Gesetzes zur sozialen und solidarischen Wirtschaft (loi relative à l’économie sociale et solidaire) vom 31. Juli 2014 – sogenanntes Hamon-Gesetz – sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern* verpflichtet, alle Mitarbeiter mindestens zwei Monate vor einer möglichen Veräußerung hierüber zu informieren, damit diese selbst ein Übernahmeangebot unterbreiten können. Ziel des Gesetzes…