[ARBEITSRECHT] Mehr Flexibilität beim Stellenabbau durch die kollektive Aufhebungsvereinbarung

Die kürzlich erfolgte Reform des französischen Arbeitsrechts sieht zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen vor, die einen betriebsbedingten Stellenabbau vornehmen wollen. Eine dieser Maßnahmen ist, dass Unternehmen mit den Arbeitnehmern eine kollektive Aufhebungsvereinbarung abschließen können, ohne dabei an die strengen Regelungen für betriebsbedingte Kündigungen gebunden zu sein. Insbesondere muss der Abschluss einer kollektiven Aufhebungsvereinbarung nicht mit einem …