
Wie in § 640 BGB bietet auch das französische Recht in Art. 1792-6 des Code civil klare Regeln zur Abnahme von Bauarbeiten.
Die Abnahme erlaubt es dem Auftragnehmer die Durchführung der Arbeiten zu bestätigen, die Qualität der Arbeit zu überprüfen und ggf. Mängel zu beanstanden (Abnahme unter Vorbehalt).
Wer kann die Abnahme verlangen? Welche Regeln gilt es zu beachten? Und welche Konsequenzen hat eine Abnahme mit oder ohne Vorbehalt?
Antworten in unserer neuesten „Legal Toolbox“!