Urlaubsansprüche während krankheitsbedingter Abwesenheit in Frankreich: Neue Regelungen aufgrund des Gesetzes vom 23. April 2024
Am 24. April 2024 trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Erwerb von Urlaubsansprüchen während krankheitsbedingter Abwesenheiten regelt.
Das neue Gesetz passt sich an das EU-Recht an und sieht nun vor, dass Arbeitnehmer, die wegen Krankheit abwesend sind, während ihrer Abwesenheit Urlaubsansprüche erwerben, unabhängig vom Grund der Krankheit (beruflich oder nicht beruflich bedingt). Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen abwesend sind, erwerben weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn ihre Abwesenheit länger als ein Jahr dauert.
Unser Arbeitsrechtsteam (Dr. Le Goff Aymeric, Barbara Holl, Almut Weise und Leonie Fritz) hat die genauen Modalitäten des Erwerbs von bezahltem Urlaub und die daraus resultierenden Pflichten des Arbeitgebers in einem kurzen Überblick zusammengefasst.