[UMSTRUKTURIERUNGEN] Schließung von Standorten in Frankreich: Achtung vor Einmischungen in die wirtschaftliche und personelle Führung von Tochtergesellschaften

Die für Arbeits- und Sozialsachen zuständige Kammer des französischen Kassationshofs (oberste Gerichtshof) hat in einigen medienträchtigen Verfahren1 dadurch Aufsehen erregt, dass sie ausländische Muttergesellschaften eines Konzerns nach der Schließung des französischen Standorts bzw. der Insolvenzeröffnung gegen die französische Tochtergesellschaft, zur Zahlung von Kündigungsabfindungen zugunsten der Arbeitnehmer der französischen Tochtergesellschaft verurteilt hat. Diese Haftung von Muttergesellschaften…