[GESELLSCHAFTSRECHT] Internationale Mobilität von Gesellschaften: Der EuGH erlaubt den internationalen Formwechsel einer Gesellschaft ohne Verlegung des Verwaltungssitzes

Durch ein viel kommentiertes Urteil vom 25. Oktober 2017 Polbud[1] hat der EuGH es Gesell­schaften erlaubt, durch eine Verlegung des Sat­zungssitzes in einen anderen Mitgliedstaat ihre « Nationalität » zu wechseln, selbst wenn sie ihren realen Sitz im Ursprungsmitgliedstaat behalten. Dadurch ermöglicht der Gerichtshof den Gesellschaften gewissermaßen die Wahl des auf sie anwendbaren Gesellschaftsrechts, soweit sie die…