[M&A] Wissenszurechnung – Informationspflicht, Täuschung und arglistiges Verschweigen – aber wer hat die Information?

Häufig verlangt nach einem Unternehmenskauf der Erwerber, unzufrieden mit dem Geschäft, eine Entschädigung auf Grundlage des Verschweigens einer entscheidungserheblichen Tatsache oder versucht, das Geschäft aufgrund einer Täuschung oder des arglistigen Verschweigens einer Information anzufechten. Dabei sieht sich der Erwerber zwei Problemkomplexen gegenüber: Zum einen verfügt in der Praxis das Zielunternehmen über den Großteil der für…