Kauf eines Windparks in Frankreich : Aspekte der rechtlichen Due-Diligence, revue Contact

Das Energiegesetz vom 10. Februar 2000, modifiziert durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005 („POPE-Gesetz“), und die zu seiner Anwendung erlassenen Verordnungen (Verordnung Nr. 2000-1196 vom 6. Dezember 2000 in seiner durch die VerordnungNr. 2007-1307 vom 4. September 2007 geändertenFassung, Verordnung Nr. 2001-410 vom 10. Mai 2001, Erlass vom 10. Juli 2006) haben den Rahmen…

[ARBEITSRECHT] Die Reform zur Modernisierung des Arbeitsmarktes der Arbeitsvertrag und dessen Kündigung

PROBEZEIT (ARTIKEL L. 1221-19 BIS L. 1221-25 DES FRANZÖSISCHEN ARBEITSGESETZBUCHS) Die gesetzliche Dauer der Probezeit Die Dauer der Probezeit beträgt: maximal 2 Monate für Arbeiter und Angestellte, maximal 3 Monate für Vorarbeiter und technische Aufsichtspersonen, maximal 4 Monate für Führungskrafte. Die Probezeit kann einmal erneuert werden, falls der anwendbare Tarifvertrag dies erlaubt. Die Erneuerungsmöglichkeit muss…