[ARBEITSRECHT] Neue Höchstgrenzen für die Befreiung von Spesen in Frankreich für das Jahr 2015
Die Ausgaben des Arbeitnehmers, welche dieser für oder bei Ausübung seiner Arbeit getätigt hat und von seinem Arbeitgeber ersetzt bekommt, werden bei der Bemessung der Sozialversicherungsabgaben nicht berücksichtigt. Sie sind den Bestimmungen der regelmäßig angepassten Verordnung vom 20. Dezember 2002 entsprechend von Sozialversicherungsabgaben befreit. Der Arbeitgeber ist zur Erstattung der Ausgaben seines Arbeitnehmers, welche dieser im…